Heilpraktiker für Physiotherapie
Die sektorale Heilpraktikererlaubnis – Ihr direkter Zugang zur Physiotherapie ganz ohne ärztliche Verordnung!
In Deutschland darf eine physiotherapeutische Behandlung nur nach der Verordnung (Rezept) durch einen Arzt erfolgen. Mit Erwerb der Zusatzqualifikation „Heilpraktiker für Physiotherapie“ ist es uns jedoch möglich, Ihnen physiotherapeutische Heilbehandlungen auch ohne ärztliche Verordnung anzubieten!

Heilpraktiker Physiotherapie
Ein direkter Zugang zu einem Heilpraktiker Physiotherapie kann für Sie interessant sein, wenn…
- Sie Beschwerden am Bewegungsapparat haben, jedoch nicht so schnell einen Facharzttermin bekommen
- das ärztliche Verordnungslimit erreicht ist und Sie Ihre Behandlung auf Selbstzahlerbasis weiterführen möchten (auch präventiv)
- Sie eine Zweitmeinung aus physiotherapeutischer Sicht benötigen
- Sie eine bedarfsorientiert und kontinuierliche Betreuung durch eine Physiotherapeuten/ eine Physiotherapeutin wünschen (z.B. bei chronischen Schmerzen bzw. bei chronischen Erkrankungen)
Ablauf:
Sie vereinbaren einen Termin bei unserer HP Physio in unserer Praxis. Dabei können Sie zwischen zwei Optionen wählen:
a) 30 minütiger Termin: beinhaltet eine ausführliche physiotherapeutische Untersuchung und Beratung. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie die empfohlenen Behandlungen in unserer Praxis durch führen möchten.
oder
b) 60 minütiger Termin: beinhaltet eine ausführliche physiotherapeutische Untersuchung und Beratung (ca. 20-30 Minuten) und eine anschließende Behandlungseinheit (ca. 30-40 Minuten)
Wird bei der physiotherapeutischen Untersuchung ein Behandlungsbedarf festgestellt, erhalten Sie ein physiotherapeutisches Behandlungskonzept und ggf. eine Verordnung, die auf Ihre Diagnose abgestimmt ist.
Wir besprechen gemeinsam die Möglichkeiten und den Umfang Ihrer Behandlung.
Selbstverständlich erhalten Sie einen Behandlungsvertrag samt transparenter Kostenübersicht.
Kosten
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistungen NICHT erstatten!
Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen (sofern Heilpraktikerleistungen lt. Vertrag erstattungsfähig sind) übernehmen die Kosten für die Heilbehandlungen teilweise oder vollständig, da wir unsere Rechnungen nach GebüH erstellen. Die Preise wurden mittels GebüTh ermittelt (1,4 facher Kassensatz) und können von den erstattungsfähigen Preisen Ihrer Krankenkasse abweichen!